Rechtsprechung
KG, 25.02.1997 - 1 W 7935/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiederannahme des Geburtsnamens durch eine türkische Ehefrau; Anwendbarkeit des materiellen deutschen Rechts für die Namensführung; Erklärung der Wiederannahme des Geburtsnamens; Zuständigkeit für eine öffentliche Beglaubigung oder Beurkundung; Zuständigkeit eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 08.02.1996 - 70 III 512/95
- LG Berlin, 29.10.1996 - 84 T 156/96
- KG, 25.02.1997 - 1 W 7935/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 643
- FamRZ 1997, 942 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 17.02.1993 - XII ZB 134/92
Namensführung deutscher Volkszugehöriger nach deutschem internationalem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 16.10.1974 - IV ZB 12/74
Ehename der Frau nach Einbürgerung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 27.06.1985 - IX ZR 17/85
Wahrung der Ausschlußfrist bei falscher Auskunft einer zuständigen Behörde
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Rheinland-Pfalz, 20.10.1988 - 2 B 26/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 20.10.1995 - 1Z BR 96/95
Frist zur Wiederannahme des Geburtsnamens aufgrund der Übergangsregelung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Frankfurt, 09.07.2001 - 20 W 522/00
Vergütung des Betreuers - Anspruch auf pauschale Aufwandsentschädigung - Einwand …
- OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 20 W 113/01
Antrag des Betreuers auf Festsetzung von Vergütung und Aufwendungsersatz
Nach Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung handelt es sich hierbei um Ausschlussfristen (…vgl. Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., §§ 1835 Rn. 20 und 1836 Rn. 12;… HK-BUR/Bauer/Deinert, § 1836 BGB Rn. 8;… Erman-Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1836 Rn. 15) deren Versäumung unmittelbar den Rechtsverlust zur Folge hat (…vgl. Staudinger/Peters, BGB, 13. Bearb., vor § 194 Rn. 11 und 13), ohne dass eine Hemmung der Frist oder eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfolgen kann (vgl. KG NJW-RR 1997, 643;… Palandt/Heinrichs, a.a.O., vor § 194 Rn. 8;… Staudinger/Peters, a.a.O., Rn. 16). - KG, 06.12.2012 - 1 W 295/11
Internationale Personenstandssache: Namensändernde Wirkung der Wiedereinbürgerung …
Der Grundsatz von Treu und Glauben, der auch im Personenstandswesen Anwendung findet (vgl. Senat, NJW-RR 1997, 643, 644), gebietet es nicht, den nunmehr von dem Beteiligten zu 1) gewünschten Namen ... B... T... als rechtmäßig geführt anzusehen.
- OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 20 U 113/01
Betreuervergütung: Keine Wahrung der Ausschlußfrist durch Angabe eines …
Nach Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung handelt es sich hierbei um Ausschlussfristen (…vgl. Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., §§ 1835 Rn. 20 und 1836 Rn. 12;… HK-BUR/Bauer/Deinert, § 1836 BGB Rn. 8;… Erman-Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1836 Rn. 15) deren Versäumung unmittelbar den Rechtsverlust zur Folge hat (…vgl. Staudinger/Peters, BGB, 13. Bearb., vor § 194 Rn. 11 und 13), ohne dass eine Hemmung der Frist oder eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfolgen kann (vgl. KG NJW-RR 1997, 643;… Palandt/Heinrichs, a.a.O., vor § 194 Rn. 8;… Staudinger/Peters, a.a.O., Rn. 16). - KG, 03.03.2005 - 16 VA 20/04
Materielle Ausschlussfrist nach dem Eheanerkennungsgesetz: Voraussetzungen einer …
Danach kann die verspätete Handlung gleichwohl dann als fristwahrend anzusehen sein, wenn die Fristversäumung auf höherer Gewalt beruht (BVerwG NJW 1986, 207 - Ablauf der Frist des § 33 AsylVfG), auf staatlichem Fehlverhalten (BVerwG DtZ 1996, 259- Versäumung der Anmeldefrist des § 30 a VermG-) oder wenn der Berufung auf die Einhaltung der Frist Treu und Glauben entgegenstehen (BVerwGE 24, 154 -für den Ablauf einer Ausschlussfrist im Subventionsrecht und KG NJW-RR 1997, 643 f -verspäterer Eingang eines Antrags nach dem FamNamR, weil der Antrag bei einem unzuständigen Standesamt -Standesamt des Wohnsitzes statt des Standesamtes I nach der Eheschließung im Ausland) eingereicht war). - VG Koblenz, 13.06.2014 - 5 K 284/14
Land muss über Schadenersatzanspruch einer Lehrerin erneut entscheiden
Nach dem allgemein geltenden Grundsatz von Treu und Glauben kann die Berufung auf die Versäumung einer gesetzlichen Ausschlussfrist nämlich unbeachtlich sein, wenn der Antragsteller aus Gründen, welche die Behörde zu berücksichtigen hat, gehindert war, die Frist einzuhalten (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. Oktober 1988 - 2 B 26/88 -, NVwZ 1989, 381; Kammergericht, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 1 W 7935/96 -, NJW-RR 1997, 643). - VG München, 09.07.2003 - M 7 K 02.4241
Wirksamkeit einer Kirchenaustrittserklärung mit deren Entgegennahme durch den …
Es gehört zu den Besonderheiten des Personenstandsrechtes, dass unabdingbare Wirksamkeit für eine Erklärung ist, dass sie nicht bei irgendeinem Standesamt oder einer sonstigen Behörde, sondern bei dem genau festgelegten zuständigen Standesamt eingeht (BayObLG München vom 20.10.1995, Fam-RZ1996, 431; BayObLG München vom 02.05.1996, FamRZ 1996, 1161, KG Berlin vom 25.02.1997, NJW-RR 1997, 643). - LG Koblenz, 11.06.2003 - 2 T 409/03
Schicksal des Anspruchs eines Betreuers auf Aufwandsentschädigung bei verspäteter …
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist bei derartigen Ausschlussfristen ausgeschlossen (vgl. KG, NJW-RR 1997, 643). - LG Meiningen, 11.12.2006 - 3 T 315/06 Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist bei derartigen Ausschlussfristen ausgeschlossen (vgl. LG Koblenz, FamRZ 2003, 1970 ; KG, NJW-RR 1997, 643 [KG Berlin 25.02.1997 - 1 W 7935/96] ; OLG Frankfurt, BtPrax 2001, 257 ).
Rechtsprechung
OLG Köln, 09.08.1996 - 16 Wx 172/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Namenswal durch ausländische Ehegatten in der Bunderepublik
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
ART. 7 § 5 ABS. 1 FAMNAMRG
- Wolters Kluwer
Änderung des Ehenamens durch ausländische, in der Bundesrepublik lebende Deutsche i.S.v. Art. 116 GG
Verfahrensgang
- AG Bonn, 26.03.1996 - 36 III 260/95
- LG Bonn, 25.06.1996 - 4 T 273/96
- OLG Köln, 09.08.1996 - 16 Wx 172/96
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 942
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 10.12.1998 - 8 W 515/97
Neubestimmung des Ehenamens; Wahl deutschen Rechts für die Namensführung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 26.05.1999 - 1Z BR 200/98
Zur Neubestimmung des Ehenamens für Spätaussiedler-Ehegatten
bb) Das Oberlandesgericht Köln (FamRZ 1997, 942) hat die Frage offengelassen, ob § 1355 Abs. 3 BGB (i.d.F.d.FamNamRG) ausländischen Ehegatten, die nach ihrem Heimatrecht die Ehe geschlossen und für ihre Namensführung nachträglich deutsches Recht gewählt haben, in jedem Fall das Recht einräume, nunmehr nach deutschem Recht erstmals den Ehenamen zu bestimmen.
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 22.07.1996 - 12 UF 106/96 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1361a
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 942 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 25.02.2015 - 2 UF 356/14
Zum Begriff des Familienstreitverfahrens
Nach der wohl strengsten Auffassung ist ein PKW nur dann Haushaltssache, wenn er von den Ehegatten hauptsächlich gemeinschaftlich für private Zwecke und Haushaltsführung genutzt wurde (BGH, Beschluss vom 15. Januar 1992 zu XII ZB 148/91, FamRZ 1992, 538;… zitiert nach Juris, Rn. 2; BGH…, Urteil vom 24. Oktober 1990 zu XII ZR 101/89, FamRZ 1991, 43, zitiert nach Juris, Rn. 53; OLG Oldenburg FamRZ 1997, 942). - AG Erfurt, 30.11.2001 - 28 C 765/00
Erbrechtliche Qualifizierung von Gegenständen zur Führung eines angemessenen …
Im Vordergrund steht also die gemeinschaftliche Nutzung zum Zwecke der Haushalts- und privaten Lebensführung, die deutlich überwiegen muß (BGH NJW 1991, 1547, 1552; OLG Oldenburg, FamRZ 1997, 942 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 760). - OLG Hamm, 20.09.2001 - 5 U 225/99
Anspruch auf Herausgabe eines PKW; Zugehörigkeit eines PKW zum Hausrat im Sinne …
aaa) Nach den Entscheidungen einiger Oberlandesgerichte kommt es maßgebend darauf an, "dass der streitbefangene Pkw nach der Zweckbestimmung beider Ehegatten ganz oder überwiegend in den Dienst des ehelichen und familiären Zusammenlebens gestellt war" (OLG Hamm, FamRZ 1990, 54; den vorzugsweisen Einsatz für private Zwecke verlangt auch OLG Hamburg, FamRZ 1990, 1118; ein "deutliches" Überwiegen wird gefordert von OLG Oldenburg, FamRZ 1997, 942).